Barrierefreies Portal

Barrierefreie Portale von comundus nach WCAG/BITV Kriterien

Inhaltsverzeichnis

Die Arbeitswelt hat sich verändert. Unsere Gesellschaft ist eine Dienstleistungsgesellschaft, in der Wissensarbeiter mit ihren Kollegen interaktiv zusammenarbeiten. Wir tragen unser Wissen in Blogs, Foren und Wikis ein, kommentieren und bewerten andere Beiträge und kommunizieren in Teamräumen. Diese Arbeitsweise fordert einen souveränen Umgang mit der Unternehmenssoftware. Dreh- und Angelpunkt sind moderne Intranets bzw. Mitarbeiterportale, die für alle Mitarbeiter:innen uneingeschränkt frei zugänglich und nutzbar sind.

Barrierefreiheit im Internet bezieht sich also darauf, dass digitale Inhalte und Dienste für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dazu gehören beispielsweise visuelle, auditive, motorische oder kognitive Beeinträchtigungen. Barrierefreiheit ist ein wichtiger Aspekt der Inklusion und Gerechtigkeit im digitalen Zeitalter.

Barrierefreies Portal – am besten von Anfang an

Wird eine Webseite erstellt oder einem Relaunch unterzogen, empfiehlt es sich, das Thema Barrierefreiheit von Anfang an zu berücksichtigen. Soll eine Webseite nachträglich auf Barrierefreiheit umgerüstet werden, ist der Aufwand vergleichsweise hoch und auch zeitintensiv, da nachträglich in die Programmierung eingegriffen werden muss.

Bei der Programmierung von barrierefreien Webseiten oder Portalen ist sowohl Erfahrung als auch Kompetenz gefragt, da das Thema sehr umfangreich ist.

Barrierefreies Portal

Richtlinien für barrierefreie Software

Richtlinie für barrierefreie Software ist die umfangreiche Verordnung der BITV Bundesstelle für Informationstechnik. Sie trat am 22. September 2011 in Kraft. Die Verordnung BITV stützt sich auf die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Die Verordnung gilt für alle öffentlich zugänglichen Webseiten der Bundesverwaltung und ist Richtlinie zur praktischen Umsetzung von Barrierefreiheit bei Webseiten und Webanwendungen.

Die 12 Richtlinien sind untergliedert in 4 Prinzipien:

  • Verständlichkeit
  • Wahrnehmbarkeit
  • Robustheit
  • Bedienbarkeit

Der Erfüllungsgrad ist in drei Stufen möglich: A, AA, AAA. Diese definieren den Grad der Barrierefreiheit.

Verständlichkeit

Machen Sie den Inhalt lesbar und verständlich. Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren. Geben Sie dem Benutzer eine Hilfestellung bei der Eingabe. Helfen Sie ihm dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

Wahrnehmbarkeit

Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, sodass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.

Robustheit

Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten wie Browser einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Bedienbarkeit

Bestandteile der Benutzeroberfläche und Navigation müssen bedienbar sein. Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten von der Tastatur aus verfügbar sind.

Beispiel: Barrierefreie Navigation

Mit der sogenannten Tastatur-Navigation können alle Elemente, die auf einer Webseite sonst mit der Maus angeklickt werden können, mit der Tab-Taste angesteuert und mit Enter bestätigt werden. Dies umfasst alle Menüpunkte, Icons, Bilder, Videos, Textpassagen, Kontaktelemente wie Anrufen, Formulare, etc. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der User jederzeit nachvollziehen kann, wo er sich gerade befindet, denn der Mauspfeil wird ja nicht genutzt. Elemente, Icons etc., die eine bestimmte Farbe haben, müssen bei der Auswahl gegebenenfalls Farben mit höheren Kontrasten erhalten, damit farbenblinde Personen diese besser wahrnehmen können.

Logo NRW Bank mit Mauspfeil
Quellcode in Gebärdensprache für Screenreader optimiert.

Beispiel: barrierefreies Logo

Auf den meisten Webseiten ist es üblich, dass mit dem Anklicken des Logos auf dem gleichen Tab die Startseite geladen wird. Was die meisten User unterbewusst schon vor dem Anklicken erwarten, muss dem Screenreader erst mitgegeben werden.

Ein Logo, das auf der Webseite überwiegend oben links platziert ist, erhält also eine Screenreader-only Information. In diesem Fall, dass es sich um einen Link handelt, mit dem man „Zurück zum Seitenanfang“ navigiert wird.

Beispiel: Barrierefreier Button

Personen mit Seheinschränkungen nutzen häufig Screenreader. Diese können dem Webseitenbesucher alle Inhalte einer Webseite vorlesen. Damit dies funktioniert, muss man bereits bei der Programmierung allen relevanten Elementen sr-only (Screenreader-only) Tags mitgeben. Stellen wir uns einen Button vor, auf dem steht „Mehr Infos hier“. Als sehende Person erkennt man schnell, was beim Anklicken passiert. Doch sieht man es nicht, muss es durch den Screenreader möglichst detailliert beschrieben werden.

Aktion: Was passiert? Wird etwas geöffnet oder geschlossen? Wird ein Dokument heruntergeladen? Wenn ja, wie heißt dieses Dokument und welches Format und Größe hat es? Wird ein Video abgespielt, wenn ja, wie lange geht dieses?

Links: Wohin führt der Link exakt? Wird der Link in einem neuen Tab geöffnet? Wird man automatisch zu einer bestimmten Sprungmarke geleitet?

BITV – Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Seit dem 31. Dezember 2005 müssen alle öffentlich zugänglichen Webauftritte des Bundes barrierefrei sein. Doch auch Branchen wie Banken und Versicherungen sollten auf barrierefreie Webseiten achten.

Wer prüft die Barrierefreiheit?

Das Team der Initiative „BIK“ (Barrierefrei informieren und kommunizieren) führt regelmäßig Tests durch, bei denen Webseiten und Webanwendungen auf deren Barrierefreiheit hin überprüft werden. Die Kriterien hierfür sind in der Verordnung für barrierefreie Informationstechnik (BITV) vorgegeben. Werden Agenturen dort gelistet, ist dies ein echtes Qualitätsmerkmal, denn die Listung belegt, dass die strengen Richtlinien einwandfrei umgesetzt werden können.

Barrierefreiheit & Personalisierung

Eine Möglichkeit, die Barrierefreiheit im Internet zu verbessern, besteht darin, Personalisierungstechnologien zu nutzen. Personalisierung ermöglicht es, digitale Inhalte und Dienste an die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben der Nutzerinnen und Nutzer anzupassen. So können beispielsweise Farbschemata, Schriftgrößen und Kontraste an die Sehfähigkeit angepasst werden oder Sprachausgaben für Nutzerinnen und Nutzer mit Hörbeeinträchtigungen bereitgestellt werden. Weiterhin dürfen Nutzer zur Erfüllung ihrer Aufgaben relevante Funktionen und Dienste des Intranets individuell ein- oder ausblenden. Der Anwender kann sich somit einen personalisierten, virtuellen Arbeitsplatz selbstständig einrichten.

Personalisierung kann auch dazu beitragen, Barrieren abzubauen, die durch kognitive Einschränkungen entstehen. Beispielsweise können komplexe Sprach- oder Schreibstile vereinfacht oder Texte in leicht verständlicher Sprache bereitgestellt werden. Darüber hinaus können personalisierte Empfehlungen und Navigationsoptionen dazu beitragen, dass Nutzerinnen und Nutzer schneller und effektiver auf die Inhalte zugreifen können, die für sie relevant sind.

Insgesamt bietet die Personalisierung eine vielversprechende Möglichkeit, die Barrierefreiheit im Internet zu verbessern und die Inklusion aller Nutzerinnen und Nutzer zu fördern. Allerdings müssen bei der Umsetzung auch Datenschutz- und Privatsphäre-Aspekte berücksichtigt werden, um eine ungewollte Diskriminierung oder Ausgrenzung zu vermeiden.

Sie möchten ein barrierefreies Portal und benötigen Unterstützung bei der Konzeption & Realisierung?

Wir entwickeln Ihr Portal barrierearm (AA) oder barrierefrei (AAA). Ausschlaggebend ist der Erfüllungsgrad, den Sie uns vorgeben.

comundus ist seit Juni 2022 auf der offiziellen BITV Test Website gelistet. Mit der Finalisierung des technischen Website Relaunches der Landesbank Nordrhein-Westfalen (NRW.BANK) und dessen offiziellem BITV Test erhielten wir die begehrte Platzierung. Damit ist auch öffentlich die Leistungsfähigkeit von comundus in BITV Themen belegt.

Alle gelisteten Agenturen & Dienstleister sind in einem BIK BITV-Test oder einem BIK WCAG-Test als BITV- bzw. WCAG-konform bewertet worden. Um ein transparentes Auswahlverfahren zu gewährleisten, sind die Prüfberichte von jedem Eintrag aus direkt verlinkt: Alle Einzelbewertungen können so nachvollzogen werden.

In mehreren Projekten haben wir Internetseiten für unsere Kunden nach den BITV-Kriterien realisiert. Als Open Source IT-Dienstleister empfehlen wir Ihnen hierbei als Lösung für Ihr Intranet die Software Liferay oder OpenCms. Zwei moderne Java-Systeme, die die Anforderungen an Kollaboration, CMS, DMS und mobile Business erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, dass digitale Inhalte und Dienste für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Das Ziel ist es, Inklusion und Gerechtigkeit im digitalen Zeitalter zu fördern. Barrierefreiheit ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, gleichen Zugang zu den Informationen und Dienstleistungen haben.
Eine barrierefreie Website bietet viele Vorteile für Unternehmen, darunter eine größere Reichweite und bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Eine barrierefreie Website zeigt, dass ein Unternehmen sich um alle Nutzerinnen und Nutzer kümmert und dazu beiträgt, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Darüber hinaus kann eine barrierefreie Website die Nutzererfahrung verbessern und die Bindung zu den Nutzerinnen und Nutzern stärken.
Die Anpassungen, die für Nutzerinnen und Nutzer mit verschiedenen Beeinträchtigungen notwendig sind, können je nach Beeinträchtigung unterschiedlich sein. Für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen kann eine Zugänglichkeit von Websites durch Screenreader, eine hohe Farbkontrasteinstellung oder eine Schriftvergrößerung erhöht werden. Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen kann eine Untertitelung von Videos oder eine Audiobeschreibung von Bildern eine Erleichterung darstellen. Für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen kann die Möglichkeit von alternativen Eingabemöglichkeiten wie Spracheingabe oder eine einfachere Navigation die Barrierefreiheit verbessern.
In vielen Ländern gibt es Gesetze und Richtlinien, die die Barrierefreiheit von Websites regeln. Beispielsweise gibt es in Europa die EU-Web-Richtlinie, die in Deutschland durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) umgesetzt wird. In den USA gibt es den Americans with Disabilities Act (ADA), der auch für Websites gilt. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannte Standards, die von der W3C-Weltorganisation entwickelt wurden und als Leitfaden für die Erstellung barrierefreier Websites dienen.
Die technischen Aspekte, die bei der Erstellung einer barrierefreien Website berücksichtigt werden müssen, umfassen unter anderem eine klare und konsistente Navigation, eine einfache Sprache, eine zugängliche Farbgestaltung und eine klare Strukturierung der Inhalte. Auch die Benutzung von alternativem Text für Bilder und die Nutzung von Video-Untertiteln sind wichtige Aspekte, die die Barrierefreiheit erhöhen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Website mit assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel ist, sollten WCAG-konforme Design- und Entwicklungspraktiken angewendet werden. Sie können auch manuelle Tests mit verschiedenen Screenreadern durchführen, um die Zugänglichkeit Ihrer Website zu testen. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass alle Bilder, Videos und andere nicht-textbasierte Inhalte mit alternativem Text versehen sind, der von Screenreadern vorgelesen werden kann.